RUND UMS KIND 3
Nach der Geburt
Was? Wann? Wo?
Geburtsurkunde beantragen Innerhalb einer Woche Standesamt des Geburtsortes
Krankenversicherung des Kindes anmelden
Samtgemeinde Neuenkirchen – Familienwegweiser für Jung und Alt 13
(Geburtsurkunde vorlegen)
Unmittelbar nach der Geburt Krankenkasse
Beanspruchung der Elternzeit
6 – 8 Wochen vor Beginn, i.d.R.
2 Wochen nach der Geburt
ArbeitgeberIn (es empfiehlt sich, für
die Rückkehr Kontakte zu halten:
Betriebsfeier, Weiterbildung …)
Antrag auf Elterngeld
Möglichst zeitnah, maximal rückwirkend
für 3 Monate
Landkreis Osnabrück
Elterngeldstelle Osnabrück
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Tel. 0541/501-3401, -3002
Vaterschaftsanerkennung
(bei nicht miteinander
verheirateten Eltern)
Auch vor der Geburt möglich
Standesamt, Frau Ferderer
Tel. 05465/201-30
Antrag auf Unterhaltsvorschuss
(für Alleinerziehende, die vom
anderen Elternteil kein Unterhalt
bekommen)
Nach der Geburt
Landkreis Osnabrück
Unterhaltsvorschusskasse
Tel. 0541/501-3194
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Kindergeld Nach der Geburt
Kindergeldkasse bei der
Bundesagentur für Arbeit
Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück
Tel. 01801/546337
oder im öffentlichen Dienst beim
Arbeitgeber
Steuerklassenänderung Bei Bedarf nach der Geburt Zuständiges Finanzamt
Rückbildungsgymnastik, Nachsorge Behandelnde Hebamme
Kind für U3 anmelden Kinderärzte, siehe unter Punkt 2.1
Berufsrückkehr planen siehe unter Punkt 6.9
Kinderbetreuung organisieren Bei Berufsrückkehr
Familienservicebüro,
Samtgemeinde Neuenkirchen
Tel. 05465/201-34